Bebauungsplan Gemeinde Klipphausen Erneute Beteiligung

Bebauungsplan "Wohngebiet Bahnhofsweg" Klipphausen

  • Status Aktiv
  • Zeitraum 08.05.2024 bis 31.05.2024
  • Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
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Planzeichnung

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Klipphausen

Bebauungsplan „Wohngebiet Bahnhofsweg“ Klipphausen

Beteiligung der Öffentlichkeit zum ergänzten Planentwurf

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 den ergänzten Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Bahnhofsweg“ Klipphausen in der Fassung vom 20.03.2024 bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung einschließlich Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur Offenlage bestimmt.

Die Ergänzung des Planentwurfs beinhaltet

  • die Festsetzung eines Leitungsrechts für die Ableitung von Oberflächenwasser im Südosten des Plangebietes und
  • die Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung für den Nutzungsbeginn aufgrund der noch fehlenden Einleiterlaubnis für das Regenwasser.

Der ergänzte Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Bahnhofsweg“ Klipphausen in der Fassung vom 20.03.2024 wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht, und zwar

vom 08.05.2024 bis einschließlich 31.05.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de.  

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt während der Dauer der Veröffentlichungsfrist eine öffentliche Auslegung der vorbenannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. Es gelten folgende Einsichtszeiten:

Montag                        7.00 - 12.00 Uhr

Dienstag                      7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                     7.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag                 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Freitag                         7.00 - 12.00 Uhr

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen in Bezug auf die o.g. Ergänzung des Bebauungsplans und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen auf elektronischem Wege per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de oder über das zentrale Landesportal Bauleitplanung übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplan „Wohngebiet Bahnhofsweg“ Klipphausen

Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Wohngebiet Bahnhofsweg“ Klipphausen können Informationen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.

Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Neuausweisungen, insbesondere durch Versiegelung und Überbauung von ca. 1,6 ha bisher landwirtschaftlich genutzter Böden und einzelnen Einzelbäumen.

Es wurde festgestellt, dass durch den Bebauungsplan zulässige Vorhaben bei Durchführung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie die zur Kompensation vorgesehenen Maßnahmen (Baumpflanzungen) keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter nach § 3c des UVPG verursachen.

  • Konrad Kuntze, Ingenieurbüro für Baugrunduntersuchungen, 10.11.2020: Ermittlung des Wasserdurchlässigkeitsbeiwertes für den B-Plan Wohngebiet Bahnhofsweg
  • Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Wohngebiet Bahnhofsweg“ zu den Themenbereichen
    • Umgang mit Niederschlagswasser
    • Naturschutz
    • Bodenschutz
    • Immissionsschutz
    • Archäologie
    • Geologie, natürliche Radioaktivität
    • Flächenversiegelung mit Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel
    • Orts- und Landschaftsbild, grünordnerische Konzeption
    • Lichtverschmutzung

Klipphausen, 17.04.2024                                                                       

Mirko Knöfel

Bürgermeister

Anlage:

Übersichtslageplan nicht maßstäblich

Kontaktperson

Frau Roick

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  • Datenschutzbeauftragter der Gemeinde Klipphausen
  • Talstraße 3
  • 01665 Klipphausen
  • gemeindeverwaltung@klipphausen.de

Anfragen können schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen.

  1. Verarbeitungstätigkeiten Bauleitplanung

Die Erfassung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bauleitplanung erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO sowie § 3 BauGB. In diesem Zusammenhang werden zur Bearbeitung Ihrer Stellungnahme die notwendigen personenbezogenen Daten gespeichert.

Weitergehende Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Tel.-Nr. 035204 2170.

  1. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, nur durch die Gemeinde verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen bzw. weitergeben.

Für weitergehende, einzelfallbezogene Informationen können Sie sich an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt Sie einzelfallbezogen darüber auf an wen die Daten weitergegeben werden.

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Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

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Als Betroffener bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten haben Sie nach der DS-GVO verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:

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Sie können Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß der gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

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Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

    1. Recht auf Löschung:

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

    1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DS-GVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

    1. Recht auf Widerspruch:

Sie haben nach Art. 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns Rechtsvorschriften im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung zur Verarbeitung verpflichten.

    1. Recht auf Beschwerde:

Sie haben nach Art. 77 DS-GVO außerdem das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.

Aufsichtsbehörde ist:

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte

Devrientstraße 5

01067 Dresden.

Gegenstände

Übersicht
  • Deckblatt
  • Planzeichnung
  • Textliche Festsetzungen
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Baugrundgutachten
  • Nachrechnung Regenwasserkanalisation
  • Erschließungsplanung
  • Erkundungsstudie Feldwasser
  • Umweltbezogene Stellungnahmen

Informationen

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